die Schulzregeln im www
Es folgt eine Version der derzeit gültigen und anzuwendenen Schulzregeln. (Versionshinweis: v1.4 vom 08.03.2024)
Da das Schulzen sich immer größerer Beliebtheit erfreut, keinem jedoch die Regeln in ihrem vollen Umfang bekannt sind, soll diese Seite Aufklärung verschaffen. Diese Seite versteht sich als Richtungsweiser, keineswegs als allumfassend und erhebt damit auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
§1 - der Schulzauslöser - wann wird geschulzt
- geschulzt werden darf nur nach einem Rülps
- geschulzt werden darf nur, wenn mindestens drei Personen beteiligt sind.
- Beteiligte Personen befinden sich in unmittelbarer Hörweite des Rülpsers und stehen in einem freundschaftlichen und / oder verwandtschaftlichen Verhältnis zur rülpsenden Person.
- Die beteiligten Personen setzen sich zusammen aus:
- der rülpsenden Person
- mindestens zwei weiteren Personen gemÃ¤ß §1 (3)
§2 - das Schulzritual - wie wird geschulzt
- das Schulzritual wird eingeleitet, sobald es durch eine der beteiligten Personen gemäß §1 eingeleitet wird.
- alle Personen, die gemäß §1 (2) beteiligt sind, müssen das Schulzritual vollziehen. Eine Nichtteilnahme ist nicht möglich.
- das Schulzen besteht aus zwei Aktionen:
- dem deutlich hörbarem Ausruf "Schulz!"
- und der zugehörigen Handbewegung
- die Handbewegung besteht aus dem Führen der rechten oder linken Hand zur eigenen Stirn. Dabei ist die Hand zur Faust geballt. Daumen und kleiner Finger sind von der Faust abgespreizt (vgl. Surfergruß). Der Daumen berührt die eigene Stirn.
- fehlt es dem Rülps an Dezibel, kann auf die Handbewegung verzichtet werden. Der dann zu tätigende deutlich hörbare Ausruf muss in ein "Schülzchen!" verniedlicht werden.
- den unter §2 (3) & (5) genannten Ausrufen kann der Ausruf "mit Clubcard" hinzugefügt werden. Zusätzlich muss mit der noch freien Hand der rülpsenden Person eine imaginäre Karte gezeigt werden (vgl. Schiedsrichter beim Fußball, der einem Spieler die gelbe oder rote Karte zeigt). Das dann anzuwendende Strafmaß gemäß §3 (3) verdoppelt sich dann auf zwei Schläge.
§3 - die Schulzstrafe - was passiert wem
- die Person, die als Letzte das Schulzritual gemäß §2 (3) ausführt, muss betraft werden. Darunter fällt auch die Person, die als Einzige innerhalb von 60 Sekunden schulzt; sie ist in diesem Fall die letzte Person.
- die Person(en), die das Schulzritual nicht gemäß den Vorgaben §2 (3) ausgeführt haben, müssen ebenso bestraft werden
- die Strafe besteht aus:
- entweder einem Schlag mit der Faust auf den Oberarm (ugs.: Kniffo)
- oder einem Schlag mit der flachen Hand auf die Strin (ugs.: Klaps)
§4 - die Strafausführung - wer macht was
- die Gruppe der nicht zu Bestrafenden bestimmt gemeinsam, wer die Strafe am zu Strafenden / den zu Strafenden ausführen darf.
Zur Diskussion stehen u.a. folgende Personen:
- die Person, die gerülpst hat und damit die Aktion eingeleitet hat
- die Person(en), die dem zu Strafendem räumlich am Nächsten stehen
- die Person, die als erste geschulzt hat
- die Person, die als vorletzte geschulzt hat und damit der Strafe nur knapp entgangen ist
- die Person, die ihrem Ausruf zusätzlich ein "mit Clubcard" als erste hinzugefügt hat
- müssen mehrere Personen bestraft werden, so kann die gesamt auszuteilende Starfe zwischen mehreren Personen aufgeteilt werden
- für jeden Ausruf "mit Clubcard" wird eine Schulzstrafe gemäß §3 (3) hinzugefügt.
- wurden nach Abschluss der Strafausführung zu viele Schulzstrafen verteilt, so kann zurückbestraft werden. Der Strafende hat dann die Erlaubnis, die Strafausführer gemäß §3 (3) zurück zu bestrafen.
§5 - Schulz-Sonderstrafen - was geht noch
- Sonderstrafen werden erteilt, wenn die oben genannten Schulzregeln in Frage gestellt werden oder sich der Ausführung dieser widersetzt wird.
- die Person, die
- sich den Regeln widersetzt,
- bei der Ausführung der Strafe behindert
- und/oder die Regeln bzw. die Strafe in Frage stellt,
- als Zuwiderhandlungen zählen unter anderem:
- sich gegen den Schlag auf Oberarm bzw Stirn zu wehren
- den Straufausführenden zurückzuschlagen
- die Strafe falsch auszuführen
- die hier genannten Schulzregeln in Frage zu stellen